Der Elternbeitrag:
Jedes Kind hat ab seinem ersten Geburtstag einen Anspruch auf eine Kinderbetreuung. Ab dem ersten Lebensjahr wird der Betreuungsplatz für Ihr Kind von der Kommune mitfinanziert. Rufen Sie dazu gerne bei Ihrem Örtlichen Jugendamt an oder schauen Sie unter i-Punkt Familie, um weitere Informationen rund um einen Betreuungsplatz zu erhalten.
Sollten Sie ihr Kind unter einem Jahr zu uns in die Betreuung geben wollen, so ist ein Nachweis für das Jugendamt erforderlich, dass Sie einer Arbeit nachgehen, die vom Stundenumfang durch eine Vollzeitbetreuung für ihr Kind abgedeckt werden muss. Auch hier können Sie ihr örtliches Jugendamt kontaktieren.
Die Höhe des Elternbeitrages ist gehaltsabhängig (Bruttojahreseinkommen) und kann unter den folgenden Links nachgeschaut:
Zur Beitragstabelle des Jugendamt Düsseldorf
Die Verpflegungskosten:
Für die gesamte Verpflegung ihres Kindes, wie Frühstück, Mittagessen und gesunden Zwichensnacks zahlen Sie eine Verpflegungspauschale an uns.